Bildungsscheck
Als anerkannter Weiterbildungsanbieter können wir Bildungsschecks annehmen:
- Wohnen oder arbeiten Sie in Nordrhein-Westfalen?
- Ihr Unternehmen hat weniger als 250 Beschäftigte?
- Sie haben in den letzten zwei Jahren an keiner betrieblich veranlassten Fortbildung teilgenommen?
- Auch für Existenzgründende / Selbstständige innerhalb der ersten fünf Jahre möglich
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten bis maximal 500 pro Bildungsscheck (aktuell ab Juni 2007!).
Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW zum Bildungsscheck finden Sie hier:
Wo bekomme ich meinen Bildungsscheck?
Aktuelle Infos zum Bildungsscheck und weiteren Förderprogrammen für Beschäftigte
Stand 01/2010: http:://www.gib.nrw.de/service/downloads/Uebersicht_WB-Foerderung_Beschaeftigte.pdf
Wie löse ich meinen Bildungsscheck ein?
Sie buchen Ihr Wunschseminar bei der Zett-Unternehmensberatung oder lassen sich ein Angebot für eine Inhouse-Schulung Ihrer Beschäftigten erstellen. Die Hälfte der Seminarkosten bezahlen Sie nach Erhalt der Rechnung. Für den Restbetrag (max. 500 pro Person und Scheck) nehmen wir Ihren Bildungsscheck entgegen.
Hier geht’s zu Seminare/Trainings
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